Teilmiete — Nutzungsbedingungen für Mieter
Stand: September 2026
1. Gegenstand & Plattformrolle
UpSpace (www.upspace.at) ist eine Plattform für reine Flächen- und Stellplatzvermietung und agiert ausschließlich als reiner Plattformvermittler. Verträge kommen direkt zwischen den Anbietern („Vermieter“) und den Suchenden („Mieter“) zustande; UpSpace wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner des jeweiligen Mietverhältnisses.
Die vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung der Fläche oder der Verwahrung) entstehen direkt und ausschließlich zwischen Mieter und Vermieter.
Weitergehende vertragliche Vereinbarungen über das gesetzliche und diese Nutzungsbedingungen hinausgehende Maß hinaus obliegen eigenverantwortlich den Vertragsparteien (Vermieter und Mieter).
2. Buchung & Vertragsschluss
Der Mieter gibt durch das Anklicken des Buttons „Buchung anfragen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.
Der Vertrag kommt unmittelbar mit dem Vermieter zustande, sobald die Buchung durch den Vermieter angenommen wurde.
3. Nutzung & Haftung
Der Mieter mietet einen definierten Teilbereich oder einen einzelnen Stellplatz (z. B. einen Bootsstellplatz auf einer Wiese, einen Regalplatz in einer Scheune oder einen Stellplatz in einer Sammelgarage), ohne dass die Gesamtfläche exklusiv im Ganzen überlassen wird.
Der Vermieter stellt lediglich den vereinbarten Platz zur Verfügung. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Verwahrung, Bewachung oder Obhutnahme der dort abgestellten Gegenstände. Der Mieter lagert stets auf eigene Gefahr ein und trägt die alleinige Verantwortung für die Absicherung seines Eigentums.
Der Vermieter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des auf dem Stellplatz untergebrachten Gegenstands durch Dritte, Unwetter oder sonstige Umstände. UpSpace ist von jeglicher Haftung für das eingestellte Gut vollumfänglich freigestellt.
4. Datenschutz
Zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung werden die Kontaktdaten und buchungsrelevanten Informationen des Mieters an den Vermieter (und umgekehrt) übermittelt. Der Mieter verpflichtet sich zur DSGVO-konformen und zweckgebundenen Verwendung dieser Daten ausschließlich zur Abwicklung des Lagerverhältnisses.